borrmannplus verpackungen GmbH & Co. KG
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, die den nachfolgenden Regelungsgehalt ändern, werden grundsätzlich nicht anerkannt. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware unverzüglich nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

4. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die auf Bonitätsrisiken hinweisen, insbesondere: - Nichteinlösung von Schecks und/oder Wechseln - Rückgabe von Lastschriften - Überschreitung von Zahlungszielen von mehr als 4 Wochen o.ä., sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Wird dies abgelehnt, so können wir unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten. Rechnungen für bereits erfolgte Lieferungen werden in diesem Falle sofort fällig.

5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

II. Lieferung

1. Sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wird, verstehen sich unsere Liefertermine und -fristen als annähernd. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware verladen worden ist.

2. Solange der Käufer sich mit einer Verbindlichkeit im Verzug befindet, ruht unsere Lieferpflicht.

3. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann er im Fall unseres Verzuges den Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

4. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.

5. Fälle höherer Gewalt und/oder Arbeitskampfmaßnahmen suspendieren unsere Vertragsverpflichtungen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.

6. Sofern für eine Auftragsabwicklung Muster- oder Korrekturvorlagen erforderlich oder vereinbart sind, beginnt die Lieferfrist erst mit dem Tage des Eingangs der endgültigen Muster- oder Korrekturfreigabe bzw. Druck- oder Anfertigungsgenehmigung.

III. Versand, Rücksendung


1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers.

2. Warenrücksendungen dürfen nur nach unserer vorherigen Genehmigung vorgenommen werden. Grundsätzlich nicht rücknahmefähig sind Sonderanfertigungen und -bestellungen. Die Rücksendung hat in jedem Fall in kompletter Originalverpackung frei Empfänger zu erfolgen. Der Sendung ist eine Kopie der Rechnung beizufügen, mit der die Lieferung ursprünglich erfolgt ist. Für Handlingkosten berechnen wir 10 % aus dem gutgeschriebenen Warenwert.

Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (siehe Ziffer 2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.

4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Gleichzeitig sind die Dritten unmittelbar von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

5. Die Waren und die an ihrer Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


V. Material, Ausführung und Toleranzen

1. Die Ausführung der Aufträge erfolgt mit branchenüblichen Materialien und nach bekannten Herstellungsverfahren. Eine Eignung unserer Waren für einen bestimmten Verwendungszweck wird nicht garantiert.

2. Im Rahmen liegende handelsübliche geringfügige Abweichungen in der Beschaffenheit der Produkte, die den Gesamteindruck und die Gebrauchsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Gewährleistungsansprüchen. Als Bewertungsgrundlage dienen hier die vom Fachverband Verpackung und Verpackungsfolien im GKV bei der Bundesanstalt für Materialprüfung hinterlegten GKV Prüf- und Bewertungsklauseln, bzw. für die Artikelgruppe Stretchfolien die von der Initiative PRO STRETCH im Fachverband Verpackung und Verpackungsfolien bestimmten Toleranzen.


VI. Gewährleistung und Garantie

1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung, und Anwendung der Waren erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

2. Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 4 Wochen nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

4. borrmannplus verpackungen gewährt auf an Vollkaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen als Vertragspartner gelieferte Maschinen eine Maschinen- und Funktionsgarantie von 6 Monaten. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße Bedienung und Wartung sowie die Berücksichtigung der vorgegebenen Wartungsintervalle unserer Maschine bzw. Anlage gemäß mitgelieferter Bedienungsanleitung. Die Garantie beginnt mit dem Liefertag und bezieht sich auf Teile, die aufgrund von Materialfehlern beanstandet werden. Verschleißteile sind von dieser Regelung ausgenommen, es sei denn, dass Materialfehler vorliegen. Ersatzteile aus dem Gewährleistungsumfang werden von borrmannplus verpackungen auch für den Einbau durch das Personal des Kunden zur Verfügung gestellt. Aus organisatorischen Gründen erfolgt grundsätzlich mit jeder Lieferung die Berechnung der Teile. Gutschrift aufgrund von Gewährleistungsansprüchen erteilen wir nur nach Wareneingang der ausgetauschten, defekten Teile. Die Rücksendung erfolgt durch den Kunden frei Werk 28844 Weyhe. Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Lagerung oder Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder Benutzung ungeeigneter Betriebsmittel entstehen. Nimmt der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so wird jede Gewährleistung unsererseits für Mängel aufgehoben und ist jede Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.


VII. Selbstbelieferungsvorbehalt und Rohstoffpreisänderungen

1. borrmannplus verpackungen übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, von Verträgen mit gewerblichen Käufern zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand oder Rohstoffe nicht erhalten oder bei erheblichem Anstieg der Einkaufs- oder Herstellkosten durch gestiegene Rohstoffpreise. Die Annahme von Aufträgen ist ebenso generell verbunden mit der Einschränkung evtl. Force Majeur Erklärungen seitens unserer Rohstoff-, bzw. Vorlieferanten, durch die unsere Lieferanten, und somit auch wir durch, höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturereignis, Rohstoffmangel, sowie sich hieraus resultierende außergewöhnliche Rohstoffpreisentwicklungen) nicht in der Lage sind, den Liefertermin, die Liefermenge oder die vereinbarten Preise einzuhalten.

2. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel „Schadensersatz“ (Abs. VII) unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

3. Wir werden den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er nicht zu geänderten Bedingungen an dem Vertrag festhalten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Sollte der Käufer Vorauszahlungen geleistet haben, werden diese im Falle des Rücktritts unverzüglich erstattet.


VII. Schadensersatz


Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.


VIII. Gerichtsstand


Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

IX. Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


borrmannplus verpackungen GmbH + Co. KG
Westerfeld 2 

28844 Weyhe

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